
Titandioxid (E171) in Zahnpasta: Was die aktuelle Bewertung sagt
Titandioxid (E171) gibt vielen Zahnpasten ihre weiße Farbe. Seit der Stoff 2022 als Lebensmittelzusatz in der EU nicht mehr zugelassen ist, fragen sich viele, wie er in Zahnpasta einzuordnen ist. In Kosmetika ist er weiterhin erlaubt – die Bewertung durch die Behörden ist differenziert. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand sachlich zusammen.
Was ist Titandioxid und warum ist es in Zahnpasta?
Titandioxid (auch bekannt als CI 77891 oder Titanium Dioxide) ist ein weißes mineralisches Farbpigment, das Zahnpasta ihre charakteristische weiße Farbe verleiht. Einen Nutzen für die Zahnpflege hat der Zusatzstoff nicht – es handelt sich um einen rein kosmetischen Effekt.
So erkennst du Titandioxid in der Zahnpasta: CI 77891 oder Titanium Dioxide in der Inhaltsstoffliste.
Warum wurde Titandioxid in Lebensmitteln nicht mehr zugelassen?
Im Jahr 2021 kam die EFSA nach Auswertung von über 12.000 Studien zu dem Schluss, dass eine schädigende Wirkung auf das Erbgut nicht ausgeschlossen werden kann. Seit August 2022 ist Titandioxid daher als Lebensmittelzusatz in der EU nicht mehr zugelassen – das betrifft zum Beispiel Kaugummi, Süßwaren, Backwaren, Suppen und Saucen.
Wie wird Titandioxid in Zahnpasta bewertet?
Die Einordnung ist differenziert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält fest: „Derzeit gibt es noch keine Hinweise, dass Titandioxid in kosmetischen Produkten wie Zahnpasta gesundheitsschädlich ist.“
Gleichzeitig sind Fragen offen: Für eine Wirkung auf das Erbgut müsste der Stoff in den Körper gelangen; beim Zähneputzen ist das Verschlucken kleiner Mengen möglich, und die Langzeitfolgen sind nicht abschließend erforscht. Diskutiert werden insbesondere Partikel in Nanogröße.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) der EU-Kommission hält in einer Bewertung fest, dass eine erbgutverändernde Wirkung bei oral aufgenommenen Kosmetikprodukten nicht ausgeschlossen werden kann.
Aktuelle Entwicklungen
Die EU befasst sich weiter mit der Zukunft von Titandioxid in Kosmetika. Viele Hersteller verzichten inzwischen freiwillig auf den Inhaltsstoff. Die Verbraucherzentrale Hamburg spricht sich für eine Regelung auch in kosmetischen Mitteln aus. Eine Untersuchung von ÖKO-TEST an 48 Zahnpasten ergab, dass etwa ein Drittel der getesteten Produkte noch Titandioxid enthielt.
Was du tun kannst
Ein Blick auf die Verpackung genügt: Steht dort CI 77891 oder Titanium Dioxide, enthält das Produkt Titandioxid. Es gibt zahlreiche Zahnpasten und Zahnpulver ohne diesen Zusatzstoff.
Eine natürliche Alternative: Hydroxylapatit-Zahnpulver
Wer eine Zahnpflege ohne Titandioxid sucht, findet sie zum Beispiel in Hydroxylapatit-Zahnpulver. Hydroxylapatit (HAp) ist ein körpereigener Stoff – das Mineral, aus dem Zahnschmelz zum größten Teil besteht. Unser Zahnpulver verbindet Hydroxylapatit mit pflanzlichen Enzymen und Xylit – ohne Titandioxid, ohne SLS und ohne synthetische Schaumbildner.
Hydroxylapatit kann die natürliche Remineralisierung des Zahnschmelzes unterstützen, ist mit seiner geringen Abrasivität schonend für empfindliche Zähne und trägt durch Oberflächenglättung zu einem natürlich weißeren Erscheinungsbild bei.
Titandioxid ist in Zahnpasta derzeit erlaubt, die Diskussion auf EU-Ebene läuft. Studien zeigen – du entscheidest, was zu dir passt.
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Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Titandioxid: Bald auch in Zahnpasta verboten? (2025)
- Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ): Ist Titandioxid krebserregend? (2024)
- ÖKO-TEST: Zahnpasta-Test: Immer noch Titandioxid in 13 von 48 Zahncremes (2024)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Titandioxid – gibt es gesundheitliche Risiken? (2025)
- EU-Kommission: SCCS Scientific Opinion (2023)
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung.





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