Titandioxid sorgt für strahlend weiße Zahnpasta – doch seit dem EU-weiten Verbot in Lebensmitteln 2022 stellen sich viele die Frage: Ist der Stoff auch in Zahnpasta bedenklich? Während die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vermutlich das Erbgut schädigen und folglich krebserregend sein kann, bleibt Titandioxid in Kosmetika wie Zahnpasta weiterhin erlaubt. Doch die Diskussion läuft auf Hochtouren.

Was ist Titandioxid und warum ist es in Zahnpasta?

Titandioxid (auch bekannt als CI 77891 oder Titanium Dioxide) ist ein weißes mineralisches Farbpigment, das Zahnpasta ihre charakteristische weiße Farbe verleiht. Einen gesundheitlichen Nutzen für die Zahnpflege hat der Zusatzstoff nicht – es handelt sich um einen rein kosmetischen Effekt.

So erkennst du Titandioxid in der Zahnpasta:

CI 77891 in der Inhaltsstoffliste

Titanium Dioxide bei englischer Deklaration

E 171 (alte Bezeichnung, heute nicht mehr gebräuchlich)

Warum wurde Titandioxid in Lebensmitteln verboten?

Im Jahr 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Auswertung von über 12.000 wissenschaftlichen Studien zu einem besorgniserregenden Ergebnis: Titandioxid (TiO2) kann nach einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vermutlich das Erbgut schädigen und folglich krebserregend sein.

Die Konsequenz: Seit August 2022 dürfen Hersteller in der EU keine Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mehr produzieren, die Titandioxid enthalten. Das Verbot betrifft Produkte wie: Kaugummis, Süßigkeiten mit weißen Überzügen, Backwaren, Suppen und Soßen, Salatdressings.

Ist Titandioxid in Zahnpasta gefährlich?

Die Frage nach der Sicherheit von Titandioxid in Zahnpasta ist komplex und wird kontrovers diskutiert:

Die offizielle Position:

„Derzeit gibt es laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung noch keine Hinweise, dass Titandioxid in kosmetischen Produkten wie Zahnpasta gesundheitsschädlich ist", so die Einschätzung der Behörden.

Welche Risiken birgt Titandioxid konkret?

Verschlucken ist möglich: Titandioxid steht im Verdacht, das Erbgut zu schädigen und krebserregend zu sein. Dafür muss der Zusatzstoff in den Körper gelangen.

Langzeitfolgen unbekannt: Auch wenn Zahnpasta ausgespuckt wird, ist die Aufnahme geringer Mengen möglich. Die langfristigen Folgen sind nicht abschließend erforscht.

Nanopartikel: Besonders kritisch sind Partikel in Nanogröße, da sie in den Körper eindringen und sich dort anreichern könnten.

Besonders bei Kindern problematisch: Eltern sind besonders besorgt, weil Kinder den Mund oft nicht richtig ausspülen, sondern stattdessen den Schaum der Zahnpasta mit der Spucke einfach runterschlucken

Neue wissenschaftliche Bewertung: Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit" bei der EU-Kommission (SCCS) hat den Stoff mittlerweile neu bewertet. Laut Meinung der Expertinnen und Experten kann eine erbgutverändernde Wirkung in oral aufgenommenen Kosmetikprodukten (z.B. Zahnpasta) nicht ausgeschlossen werden

Aktuelle Entwicklungen: Kommt ein Verbot für Zahnpasta?

Die EU diskutiert derzeit intensiv über die Zukunft von Titandioxid in Kosmetika:

Was passiert 2025?

Die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) will Anfang 2025 eine weitere Bewertung von Titandioxid vornehmen. Diese Neubewertung könnte wegweisend für die zukünftige Regulierung sein.

Die Industrie reagiert bereits:

Viele Hersteller haben bereits auf den öffentlichen Druck reagiert. Im Fall von Titandioxid in Zahncreme ist dieser verbraucherseitige Druck da. Der Weißmacher wurde 2022 aufgrund seiner möglicherweise erbgutverändernden Wirkung in Lebensmitteln verboten. Viele Hersteller verzichten zunehmend freiwillig auf den Inhaltsstoff, um den steigenden Erwartungen gesundheitsbewusster Verbraucher gerecht zu werden.

Wie viele Zahnpasten enthalten noch Titandioxid?

Die Zahlen sind ernüchternd: 15 Baby- und Kinderzahnpasten im Test steckt Titandioxid, berichtet ÖKO-TEST in einer aktuellen Untersuchung von 48 Zahnpasten. Das bedeutet: Etwa ein Drittel der getesteten Produkte enthält noch immer den umstrittenen Weißmacher.

Was können Verbraucher tun?

Schauen Sie auf die Verpackung Ihrer Zahnpasta. Steht dort CI 77891 oder Titanium Dioxide? Dann enthält das Produkt Titandioxid. Es gibt zahlreiche Zahnpasten ohne Titandioxid auf dem Markt. 

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Warum Zahnpulver?

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- Umweltfreundlich durch weniger Verpackung

- Frei von synthetischen Schaumbildnern

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Auch wenn Titandioxid in Zahnpasta derzeit noch erlaubt ist, sprechen die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Entwicklungen auf EU-Ebene eine deutliche Sprache. Wir fordern daher, Titandioxid schnellstmöglich auch in diesen kosmetischen Mitteln zu verbieten, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Bis es soweit ist, haben Verbraucher die Wahl: Sie können auf Produkte ohne Titandioxid umsteigen und damit nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie schützen.

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Quellen

  1. Verbraucherzentrale Hamburg: "Titandioxid: Bald auch in Zahnpasta verboten?" (2025)
  2. PTAheute: "Titandioxid in Zahnpasta: Wie gefährlich ist es?" (2022)
  3. Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: "Titandioxid in Zahnpasta: Das sollten Verbraucher wissen" (2022)
  4. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ): "Ist Titandioxid krebserregend?" (2024)
  5. Demir Dental: "Wie gefährlich ist Titandioxid in Zahnpasta?" (2025)
  6. Neue Zürcher Zeitung: "Ist Titandioxid gefährlich?" (2024)
  7. Stiftung Warentest: "Zahnpasta im Test" (2024)
  8. ÖKO-TEST: "Zahnpasta-Test: Immer noch Titandioxid in 13 von 48 Zahncremes" (2024)
  9. PTA IN LOVE: "Titandioxid in Zahnpasta: Genotoxizität nicht ausgeschlossen" (2024)
  10. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): "Titandioxid - gibt es gesundheitliche Risiken?" (2025)
  11. Europäische Kommission: "Titandioxid in Lebensmitteln ab Sommer 2022 verboten" (2022)
  12. BUND: "In Essen verboten, in Zahnpasta erlaubt" (2023)
  13. EU scientific committee warns of titanium dioxide’s potential genotoxicity in oral cosmetics (2024)

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Bei Fragen zur Zahnpflege wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt.